Damit jede Schülerin und jeder Schüler beste Voraussetzungen zum Lernen vorfindet und aktiv an der Unterrichtsgestaltung teilnehmen kann, ist es notwendig, während des Aufenthaltes im Schulgebäude folgende Verhaltensregeln im Umgang miteinander einzuhalten.
Alle tragen Verantwortung füreinander. Jeder und jede hat das Recht auf Achtung seiner Freiheit und Würde, aber auch die Pflicht, die Freiheit und Würde anderer zu respektieren. Deshalb ist jede Form von Rücksichtslosigkeit, Gewalt und Diskriminierung abzulehnen.
1. Allgemeines
Die Hausordnung gilt für alle SchülerInnen, LehrerInnen, HorterzieherInnen, Eltern, zeitweilige Nutzer und Gäste. Das Hausrecht nehmen Schulleitung und Hortleitung wahr. Dieses kann bei Bedarf übertragen werden.
Alle verhalten sich freundlich, höflich und rücksichtsvoll.
Jeder fühlt sich verantwortlich für die Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Im Speiseraum wird darauf geachtet, den Essensplatz sauber zu verlassen.
Jede Schülerin und jeder Schüler hält die Klassenregeln ein.
Das Rauchen ist im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und in den Eingangsbereichen verboten.
Bei einer Verletzung oder Sachbeschädigung wird sofort ein Erwachsener informiert.
Bei Verlust oder Beschädigung von Schüler- und Schülerinneneigentum übernimmt die Schule keine Haftung.
2. Verhalten vor und im Unterricht
Der Zugang zur Schule erfolgt am Morgen zwischen 7.45 und 7.55 Uhr über den Schulhof.
Bis 7.40 Uhr kann der Frühhort besucht werden. Der Zugang zum Frühhort erfolgt über die Husemannstraße.
Der Unterricht beginnt pünktlich um 8.00 Uhr. Um 7.55 Uhr ist jede Schülerin und jeder Schüler an seinem Platz.
Um 17:00 Uhr schließt der Hort.
Um die Selbständigkeit der Kinder zu fördern, erfolgt die Verabschiedung zwischen Kind und Eltern auf dem Schulhof.
3. Verhalten während der Schulzeit
Keine Schülerin und kein Schüler verlässt während der Unterrichts- und Hortzeit unerlaubt das Schulgebäude oder -gelände. Während der Hortzeit erfolgt die Abmeldung grundsätzlich an der Rezeption.
Schülerinnen und Schüler nutzen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände keine privaten elektronischen Geräte, schalten ihre Handys aus und verwahren diese sicher.
4. Fundsachen
Fundsachen werden zur Abholung bereitgehalten und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate) der Gemeinnützigkeit zugeführt werden. Fundsachen können beim Hausmeister oder der Hausmeisterin zu folgenden Zeiten oder nach vorheriger Absprache eingesehen werden:
Dienstag von 7.45 – 8.00 Uhr und
Donnerstag von 14.45 – 15.00 Uhr