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Anmeldung Schulanfänger 2026/27

Liebe Eltern, liebe Personensorgeberechtige,

die Schulanmeldungen für das Schuljahr 2026/27 finden an folgenden Tagen in unserer Schule statt:

Dienstag, 26.08.25 // 08.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag, 28.08.25 // 08.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag, 02.09.25 // 08.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag, 04.09.25 // 08.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr

Um die Schulanmeldung so reibungslos und effizient wie möglich zu gestalten, nutzen wir ein Terminbuchungssystem. Dies hilft uns, unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden. Ab dem 28.07.2025 können Sie über den folgenden Link einen Termin für die Schulanmeldung Ihres Kindes buchen:  https://eveeno.com/schulanmeldung2026_bebel

Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse.

 

Notwendige Unterlagen für die Anmeldung:

  • Informationsbrief vom Amt für Schule mit Barcode
  • ausgefülltes und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebenes Anmeldeformular
  • Ausweise der Sorgeberechtigten
  • Vollmacht (formlos) und Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten, falls nur ein Sorgeberechtigter die Anmeldung vornehmen kann.
  • Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht in Kopie (z. B. Sorgerechtserklärung oder Eheurkunde der leiblichen Eltern; falls auf der Geburtsurkunde der leibliche Vater nicht ersichtlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur Eheurkunde eine Vaterschaftsanerkennung
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht in Kopie (z. B. schriftliche Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister oder gerichtliche Entscheidung)
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original)
  • Impfnachweis des Kindes für die Masernschutzprüfung (z. B. Impfausweis)

Bitte beachten Sie, ohne Terminbuchung ist eine Schulanmeldung nicht möglich!

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und freuen uns auf die Anmeldung Ihres Kindes.

Viele Grüße

Ihr Team der August-Bebel-Schule

 



Hinweis Transparenzgesetz:

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsenverfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.